Bestatter in Neustadt an der Weinstraße

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      Die Auswahl eines Bestatters liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter einfühlsam und kompet agiert. Es ist essentiell, dass er die spezifischen Vorstellungen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Bestattung entsprechend gestaltet. Zudem spielt die Reputation und Expertise des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.

      Um eine Bestattung gut zu organisieren, braucht es eine sorgfältige Planung und Koordination, und es ist von großer Bedeutung, dass man in dieser emotional anspruchsvollen Situationen Unterstützung bekommt. Für die Planung einer Bestattung könnte Ihnen diese Checkliste eine Orientierung bieten.

      • Das Bestattungsunternehmen kontaktieren: Die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren, liegt bei Ihnen.

      • Wichtige Dokumente: Planen Sie im Voraus und bereiten Sie die Dokumente vor.

      • Art der Bestattung festlegen: Bedenken Sie, dass nicht alle Bestattungsunternehmen die gleiche Auswahl an Bestattungsoptionen zur Verfügung stellen.

      • Überführung des Verstorbenen

      • Hygienische Versorgung des Verstorbenen: Es gibt Menschen, die es bevorzugen, bei der Vorbereitung des Verstorbenen für die Beisetzung anwesend zu sein.

      • Organisation der Trauerfeier: Erwägen Sie, diesen Aspekt in einem detaillierten Gespräch mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen zu erörtern.

      • Sarg, Grab oder Urne bestimmen: In Bezug auf Särge, Urnen und Grabstätten gibt es vielfältige Auswahlmöglichkeiten. Klären Sie mit dem Bestattungsunternehmen, wer für die Beschaffung des Grabsteins verantwortlich ist.

      • Aufbahrung: Bei einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann dies den Angehörigen dabei helfen, ihre Trauer zu bewältigen.

      • Todesanzeige und Gedenkkarten: Normalerweise ist das Bestattungsunternehmen für die Abwicklung von Todesanzeigen in Online- und Printmedien zuständig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Ideen zur Gestaltung von Text und Bildern beizusteuern.

      • Blumen, Grabschmuck, etc.: In Trauersituationen sind bestimmte Blumenarten üblich, und jede Blume trägt ihre eigene Symbolik. Blumengaben und Kränze sind häufig anzutreffen.

      • Organisation eines Leichenschmaus: Es ist gebräuchlich, nach einer Beerdigung gemeinsam zu essen, doch die Angehörigen sollten besprechen, ob und in welchem Rahmen dies geschieht und wer daran teilnimmt.

      • Regelung der Grabpflege: Es ist möglich, dass der Verstorbene in seinem Testament niedergelegt hat, dass die Grabpflege von einem Erben durchgeführt werden soll. Dieses Thema kann vorläufig vertagt und nach der Beisetzung besprochen werden.

      • Absprache mit dem Bestattungsunternehmen: Kommunizieren Sie mit dem Bestattungsunternehmen, um die weiteren Schritte abzustimmen.

      • Nach der Bestattung: Nach der Beerdigung oder Bestattung gibt es noch eine Reihe von formalen Aufgaben, die notwendig sind, wie die Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten und die Zahlung von Erbschaftssteuern .

        Diese Checkliste soll lediglich als grundlegende Orientierungshilfe dienen. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Wünsche der Angehörigen zusätzliche Aufgaben notwendig sind.

      • Ein Friedwald stellt einen eigens zum Zwecke des Begräbnisses angelegten Wald dar, der als eine alternative Bestattungsoption entgegen herkömmlicher Friedhofsbeisetzungen besteht. Der Friedwald bei Dudenhofen (Rhein-Pfalz-Kreis) oder auch der Friedwald bei Kirchheimbolanden (Donnersbergkreis) liegen nicht weit von Neustadt an der Weinstrasse und bieten beste Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald entscheiden möchten. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.

        Eine Beisetzung kann oft innerhalb von bis zu 7 Tagen nach dem Ableben organisiert werden. In manchen Fällen, wie bei religiösen oder kulturellen Vorgaben, kann sie auch innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es länger dauern kann, etwa wenn es administrativen Aufwand oder spezielle Vorbereitungen erfordert. Die genaue Dauer hängt von individuellen Umständen und Wünschen ab, während ein professionelles Bestattungsunternehmen bei der Planung unterstützt. Eine schnellere Planung eines Begräbnisses kann durch frühzeitige Beerdigungsvorsorge erleichtert werden.

        Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.

        Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
        Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.

        Bestatter spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von Beerdigungen und Trauerfeiern. Die Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters beinhalten die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die Beratung und Planung der Details der Bestattung, die Bewältigung aller erforderlichen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Unterstützung der Hinterbliebenen in ihrer Trauerzeit. Es ist unerlässlich, dass diese Tätigkeiten mit Sensibilität, Respekt und Professionalität durchgeführt werden, um den Trauernden in einer herausfordernden Phase beizustehen und eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten. Bestatter sind in vielen Fällen die wichtigsten Ansprechpartner für die Organisation sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Bestattung. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung des Übergangs des Verstorbenen und zur Begleitung des Trauerprozesses der Familie.

        Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Eine besondere Situation ergibt sich bei der aber ebenfalls zugelassenen Seebestattung in der Ostsee und der Nordsee. Hier wird der Verstorbene zur letzten Ruhe zu Wasser gelassen. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich übergeben. Falls Sie sich entscheiden, eine Beisetzung auf dem Friedhof durchführen zu lassen, dürfen Sie natürlich mit einer ganz persönlichen Note durch Grabsteingestaltung und Herrichtung des Grabes mit Grabschmuck, Kerzen, Blumen und Ähnlichem Abschied nehmen und ihren Liebsten gedenken. Die Pflege des Grabes und die generelle Gestaltung regeln die Friedhöfe in der Regel in eigenen Ordnungen selbst, auch in der Region Neustadt an der Weinstrasse. Ortskundigen von Neustadt an der Weinstrasse sollten Friedhöfe wie der Friedhof Mußbach in Neustadt an der Weinstraße Mußbach oder der Friedhof Mennoniten-Gemeinde Branchweilerhof in Neustadt an der Weinstraße bekannt sein - zwei von insgesamt 5 Friedhöfen im näheren Umkreis und in Neustadt an der Weinstrasse selbst.

        Angehörige, die sich von einer geliebten Person verabschieden, können in Deutschland aus einer Vielzahl von Bestattungsarten auswählen. Diese Wahl hängt oftmals von persönlichen Überzeugungen, kulturellen Einflüssen und finanziellen Umständen ab. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Baumbestattung und die Seebestattung in Ost- oder Nordsee sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Bewahrung der Natur und Umwelt zu beachten. Nicht gestattet sind in Deutschland beispielsweise Luftbestattung, Diamantbestattung sowie die Bestattung im eigenen Garten. Bevor in Rheinland-Pfalz eine Bestattungsart gewählt wird, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.

        Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.

        Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
        Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
        Beim Beantragen des Erbscheins besteht normalerweise ein längeres Zeitfenster. Dieser Schein wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das sich in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht befindet.

        Wie viel eine Beerdigung in Neustadt an der Weinstrasse kostet, ist von verschiedenen Rahmenbedigungen sowie dem eigene Anspruch abhängig. In vielen Fällen liegen die Preise für eine Bestattung aber über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro mögliche, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenze. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen werden, das dann gleich eine erste Kostenschätzung abgeben kann.

        Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
        Die Kosten für einen Sarg werden häufig unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro erreichen. Je nach den individuellen Ansprüchen variieren die Preise erheblich. Bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen oft für preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro betragen. In der Regel obliegt die Ausstattung des Sargs dem Bestatter. Das Bestattungsinstitut kümmert sich häufig auch um den Transport, arrangiert Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung, sofern gewünscht. Für genaue Kostenauskünfte empfiehlt es sich, direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Neustadt an der Weinstrasse nachzufragen.
        Die Kosten für ein Grab variieren je nach dem gewählten Friedhof. An kaum einem anderen Punkt sind die Unterschiede in den Kosten so groß bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preisgünstiger sind ialsGräbern für klassische Erdbestattungen.
        Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.

        Der Sonderurlaub im Todesfall ist nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich bestimmt der Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Beschäftigten für besondere Ereignisse bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dazu gehören auch Trauerfälle. Doch der Paragraph regelt weder die Dauer der Freistellung noch legt er fest, bei welchen Verwandten Sonderurlaub gewährt werden muss. Außerdem lässt sich die Lohnzahlung vertraglich ausschließen.

        Üblich ist Sonderurlaub beim Tod von Eltern, Kindern (sowohl eigene als auch adoptierte oder Stiefkinder) und Partnern. Teilweise wird auch Sonderurlaub gewährt, wenn Geschwister oder Großeltern gestorben sind. Als Faustregel werden oft zwei oder drei Tage beim Tod des Partners oder der Partnerin genannt, zwei bei Kindern oder Eltern und ein Tag, wenn Großeltern oder Geschwister verstorben sind.
        In diesem Sonderurlaub erhalten die Beschäftigten nach Paragraph 616 weiterhin ihr Gehalt. Allerdings kann diese Regelung vertraglich ausgeschlossen werden. Die Angehörigen können dann zwar Urlaub nehmen, müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern oder erhalten den freien Tag vom Gehalt abgezogen.
        Viele Tarifverträge treffen aber großzügigere Regelungen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) beispielsweise sieht beim Tod von Eltern, Partnern oder Kindern jeweils zwei Tage bezahlten Sonderurlaub vor. Beim Tod von Schwiegereltern oder Geschwistern gibt es keinen bezahlten Sonderurlaub.

        Bestimmte Beerdigungskosten können unter spezifischen Bedingungen als steuerlich absetzbar geltend gemacht werden. Dafür müssen drei Kriterien erfüllt sein.

        Erstens müssen die Beerdigungskosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wenn beispielsweise jemand nach dem Tod eines Elternteils 1.000 Euro erbt, jedoch 3.000 Euro für die Beerdigung aufwenden muss, können die überschüssigen 2.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die zweite Bedingung, die erfüllt sein muss, ist, dass die Übernahme der Beerdigungskosten aus rechtlichen oder moralischen Gründen verpflichtend ist. Moralische Verpflichtung bedeutet hier, dass es als angemessen angesehen wird, insbesondere wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen betrachtet werden. Tatsächliche Steuervergünstigungen treten jedoch erst in Kraft, wenn die Gesamtausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, berücksichtigt.
        Die steuerlich absetzbaren Kosten umfassen alle üblichen Ausgaben, wie beispielsweise Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Es gibt keine pauschale Abzugsfähigkeit für Beerdigungskosten.

        Die Ausbildung zum Beruf des Bestatters ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, daher gibt es keinen fest vorgeschriebenen Ausbildungsweg. Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten Interessierten die Chance, eine Ausbildung zum Bestatter zu absolvieren. Während dieser Ausbildung erwerben sie praktische Fertigkeiten im Umgang mit Verstorbenen, lernen die Organisation von Bestattungen und die Trauerbegleitung kennen. Ein alternativer Weg besteht darin, als Praktikant oder Aushilfe in einem Bestattungsinstitut einzusteigen und dort praktische Erfahrungen zu sammeln. Empathie, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl sind entscheidend, da Bestatter in emotional belastenden Situationen arbeiten. Um das Wissen aktuell zu halten und zu vertiefen, sind Weiterbildungen von großer Wichtigkeit.

        Unklarheiten treten regelmäßig auf, wenn es um die korrekte Verwendung bestimmter Ausdrücke in Bezug auf Bestattungen geht. Was sind die Unterschiede zwischen den Begriffen Bestattung, Beerdigung, Beisetzung, Begräbnis und Trauerfeier?

        Unter dem Begriff Bestattung fallen sämtliche Abläufe von der Vorbereitung des Verstorbenen bis zur Beisetzung auf dem Friedhof. Beisetzung und Beerdigung werden oft synonym verwendet, bezeichnen jedoch im Wesentlichen das Einbetten des Verstorbenen in der Grabstätte. Mit Begräbnis ist in der Regel der Ort der Beisetzung gemeint. Die Trauerfeier hingegen widmet sich den Gefühlen des Abschieds und Erinnerung an den Verstorbenen. Es kann daher festgestellt werden, dass Beisetzung im Allgemeinen als Teil der Bestattung angesehen werden kann, wohingegen die Trauerfeier einen bedeutenden Aspekt der Abschiedszeremonie ausmacht.

        Das Bestattungsrecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, allerdings gibt es viele Gemeinsamkeiten. Bestattungen in Neustadt an der Weinstrasse unterliegen somit dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalzs. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden.

        Das Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Festgelegt ist auch, wie lange es bis zur Beerdigung dauern darf. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Bis zur Beerdigung dürfen in Rheinland-Pfalz höchstens zehn Tage vergehen. Rheinland-Pfalz gehört mit fünf weiteren Ländern zu jenen Gebieten, in denen die 1934 erlassene Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens keine Gültigkeit mehr hat.

        In einer Trauerkarte ist es wichtig, einfühlsame und aufrichtige Worte zu finden. Beginnen Sie mit einem herzlichen Ausdruck Ihres Beileids und zeigen Sie Ihr tief empfundenes Mitgefühl. Teilen Sie ruhig persönliche Erinnerungen an den Verstorbenen, die zeigen, wie viel er oder sie Ihnen bedeutet hat. Bieten Sie Ihre Unterstützung an, sei es durch praktische Hilfe oder einfach nur als Schulter zum Anlehnen. Bewahren Sie einen schlichten, respektvollen und ehrlichen Ton. Ihre Botschaft soll dazu dienen, den Trauernden Unterstützung und Trost zu spenden. Wenn sie ein tröstendes Zitat hinzufügen wollen, könnten Sie sich von diesen Trauersprüchen inspirieren lassen:

        * "Jeder Abschied ist die Geburt einer Erinnerung." (Salvador Dalí) * "Trauer ist der Preis, den wir für Liebe zahlen." (Queen Elizabeth II) * "Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." (Albert Schweitzer)