Bestatter in Rüdersdorf bei Berlin
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15562 Rüdersdorf bei Berlin
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Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als alternative Bestattungsstätte dient. Der Friedwald Fürstenwalde bei Hangelsberg (Oder-Spree) oder auch der Friedwald Bernau bei Berlin bei Bernau (Barnim) liegen nicht weit von Rüdersdorf bei Berlin und bieten die nötigen Voraussetzungen, wenn Sie sich für eine Bestattung in einem Friedwald entscheiden möchten. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Die Planungsdauer einer Beisetzung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Präferenzen, kirchliche Sitten, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Im Allgemeinen dauertdie Planung einer Bestattung etwa 7 bis 14 Tage. Diese Zeit ermöglicht es, die Feierlichkeit, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik gewissenhaft zu abstimmen. Die Planugszeit kann sich verändern, wenn es besondere Verhältnisse gibt, wie beispielsweise eine internationale Beisetzung. Bei frühzeitig getroffener Bestattungsvorsorge kann eine Beerdigung schneller und reibungsloser durchgeführt werden.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Bestatter übernehmen eine entscheidende Rolle bei der Organisation von Beerdigungen und Trauerfeiern. In den Hauptverantwortlichkeiten eines Bestatters finden sich die Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort, die umfassende Beratung und Planung sämtlicher Details der Bestattung, die Bewältigung aller notwendigen Formalitäten und Dokumentationen, die Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, die Organisation der Trauerfeier und Beerdigung unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche der Familie, die Auswahl und Pflege von Grabplätzen und gegebenenfalls die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen. Diese Tätigkeiten erfordern Sensibilität, Respekt und Professionalität, um den Trauernden in einer herausfordernden Phase beizustehen und sicherzustellen, dass die Bestattung in Würde erfolgt. In der Regel sind Bestatter entscheidende Ansprechpartner für die Koordination aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Bestattung. Ihr Beitrag besteht darin, den Übergang des Verstorbenen zu begleiten und die Familie während des Trauerprozesses zu unterstützen.
Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Die Hinterbliebenen haben die Pflicht, den Verstorbenen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort, normalerweise auf einem Friedhof, zu bestatten. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. Die persönliche Aufbewahrung zu Hause wird jedoch nicht gestattet. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, können Sie nach persönlichen Vorlieben an der Gestaltung des Grabsteins und des Grabes selbst hinsichtlich Grabschmuck (Blumen, persönliche Gegenstände, Kerzen etc.) mitwirken und so individuell Abschied nehmen. Die Grabgestaltung und Grabpflege unterliegt in den meisten Fällen aber den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung, so auch in der Region Rüdersdorf bei Berlin. Der Friedhof Tasdorf in Rüdersdorf Tasdorf oder auch der Friedhof Tasdorf-Schulzenhöhe in Rüdersdorf Schulzenhöhe sind zwei bekannte Beispiele von insgesamt 16 Begräbnisstätten im Stadtgebiet und der näheren Umgebung von Rüdersdorf bei Berlin.
Bei der Verabschiedung eines geliebten Menschen haben Angehörige in Deutschland die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Die Erdbestattung, Feuerbestattung und Naturbestattung sind nur einige der verbreiteten Formen der Bestattung. In Deutschland sind sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen rechtlich zulässig. Die genauen Regelungen und Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls möglich, jedoch sind hierbei bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Natur und Umwelt zu berücksichtigen. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Flussbestattung, Diamantbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Bevor in Brandenburg eine Bestattungsart gewählt wird, sollte man sich daher über die rechtlichen Vorgaben in der Region informieren oder professionelle Hilfe von einem Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Ausschließlich Ärzte dürfen aber Totenscheine ausstellen. In der Regel ist das der zum Zeitpunkt des Todes anwesende Arzt oder der Hausarzt. Im Gegensatz dazu sind Bestatter nicht berechtigt, Totenscheine auszustellen. Sie können jedoch bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen bürokratischen Angelegenheiten behilflich sein.
Die Sterbeurkunde wird dagegen vom Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist keine Sterbeurkunde und ersetzt diese auch nicht. Er sollte aber bei der Beantragung der Urkunde mitgebracht werden, ebenso ein Personalausweis und - bei Ehepartnern - die Heiratsurkunde. Die Meldung beim Standesamt muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Für die Beantragung des Erbscheins steht in der Regel mehr Zeit zur Verfügung. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das in den meisten Fällen beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Die Kosten für eine Beerdigung in Rüdersdorf bei Berlin sind von den Umständen und dem Anspruch abhängig. Günstige Bestattungen beginnen bei rund 3.500,- Euro für eine einfache Beerdigung oder 2.500,- Euro für eine Urnenbeisetzung und sind nach oben hin nahezu unbegrenzt. Preise für eine Bestattung von über 10.000, Euro sind keine Seltenheit. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen am besten direkt mit dem Bestattungsinstitut und bitten Sie um eine erste Kostenschätzung.
Einer der größten Posten in den Bestattungskosten ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Umrandung des Grabs können leicht mehrere Tausend Euro kosten. Urnengräber sind oft billiger, kosten aber ebenfalls mehrere Tausend Euro. Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, in dem die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, entfallen diese Kosten weitgehend. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Weitere Kosten entstehen durch das Ausheben des Grabs und die Neuanlage des Blumenschmucks.
Die Kosten für einen Sarg werden oft unterschätzt und können leicht mehrere Tausend Euro betragen. Sie variieren stark, je nach den individuellen Ansprüchen. Bei Feuerbestattungen wählen viele Menschen tendenziell preisgünstigere Modelle, während die Verbrennungskosten in der Regel nur einige hundert Euro ausmachen. Die Ausstattung des Sargs liegt normalerweise in der Verantwortung des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt oft auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um Blumenschmuck und die Leichenaufbereitung. Für genaue Kostenauskünfte sollte man sich am besten direkt an Ihr Bestattungsunternehmen in Rüdersdorf bei Berlin wenden.
Die Kosten für ein Grab hängen stark vom ausgewählten Friedhof ab. Es gibt kaum einen Bereich, in dem die Preisunterschiede so groß sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel kostengünstiger sind als Gräber für Erdbestattungen.
Was für die Trauerfeier zu bezahlen ist, hängt außer vom Anspruch auch von der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel nur eine sogenannte Stolgebühr für die Trauerfeier und eine Gebühr für den Organisten, die oft zusammen weniger als 100 Euro ausmachen. Bedürftigen muss auch dieser Betrag nach Kirchenrecht erlassen werden, da darauf zu achten ist, dass "Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden". Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker gewünscht werden, können die Kosten schnell über 1.000 Euro betragen. Die Ausgaben für den sogenannten Trauerkaffee sind dagegen normalerweise recht gering. Üblich ist in Deutschland nur eine einfache Bewirtung mit Kaffee und Blechkuchen. Können die Hinterbliebenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen, kommt eine sogenannte Sozialbestattung infrage. Die Kosten übernimmt dabei das Sozialamt. Bezahlt wird allerdings nur eine sehr einfache Beisetzung.
Sich für einen Bestatter zu entscheiden liegt normalerweise in der Verantwortung der engsten Angehörigen des Verstorbenen, insbesondere des nächsten Familienmitglieds oder des Testamentsvollstreckers, falls vorhanden. Bei der Wahl sollte darauf geachtet werden, dass der Bestatter mit Feingefühl und Erfahrung agiert. Es ist essentiell, dass er die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen berücksichtigt und die Beisetzung entsprechend organisiert. Zudem spielt der Ruf des Bestatters eine entscheidende Rolle, ebenso wie seine Fähigkeit, alle notwendigen Formalitäten und Arrangements zu übernehmen.
Eine Bestattung ist eine enorme Herausforderung. Wenn Sie eine Bestattung arrangieren, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.
Planung des Bestattungsprozesses * Todesbescheinigung: Stellen Sie sicher, dass eine offizielle Todesbescheinigung ausgestellt wurde. * Bestattungsdokumente: Notwendige Dokumente wie das Testament, Bestattungsvorsorgevereinbarungen und Versicherungspolicen des Verstorbenen müssen zusammengetragen werden. * Bestattungsart festlegen: Es liegt in Ihrer Hand, zu wählen, ob die Bestattung eine Beerdigung, Einäscherung, Seebestattung oder eine andere Bestattungsform sein soll. * Bestattungsort wählen: Wählen Sie den Bestattungsort aus, z.B. Krematorium, Friedhof oder eine davon abweichende Stätte. * Trauerfeier: Legen Sie die Art und den Ort der Gedenkveranstaltung fest..
Gestaltung der Bestattung * Bestattungsunternehmen: Beziehen Sie ein Bestattungsunternehmen mit ein, um Ihnen bei der Organisation und Umsetzung der Bestattung behilflich zu sein. * Traueranzeigen: Entwerfen Sie Traueranzeigen und stellen Sie sie sowohl in gedruckten als auch digitalen Medien zur Verfügung. * Blumenarrangements: Stellen Sie sicher, dass Blumenschmuck für die Trauerzeremonie oder zur Verschönerung des Sargs bereitsteht. * Trauerredner/Pfarrer: Planen Sie, wer bereit ist, die Trauerrede zu halten, wenn gewünscht. * Musikalische Gestaltung: Gestalten Sie das Musikprogramm und entwerfen Sie Programmhefte für die Trauerfeier.
Finanzielle und rechtliche Angelegenheiten * Kosten für die Bestattung: Sorgen Sie dafür, dass Sie die Bestattungskosten entweder über bestehende Versicherungen oder aus eigenen Mitteln finanzieren können. * Erbangelegenheiten: Sollte dies erforderlich sein, empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Notar zur Unterstützung bei der Nachlassabwicklung zu konsultieren.
Details * Bestattungskleidung: Wählen Sie die Kleidung, in der der Verstorbene bestattet werden soll. * Transport: Organisieren Sie den Transport des Verstorbenen zur Bestattungsstätte. * Grabstelle: Wenn eine Beerdigung bevorsteht, sollten Sie sich um die Wahl und Vorbereitung des Grabplatzes kümmern. * Grabstein: Falls gewünscht, suchen Sie einen Grabstein aus und geben die Gravur in Auftrag.
Nach der Bestattung * Danksagungen: Erweisen Sie denjenigen, die ihr Beileid geäußert haben, Ihre Wertschätzung, indem Sie Dankeskarten schicken. * Nachlassregelung: Wenn die Nachlassangelegenheitennoch nicht abgeschlossen wurden, empfiehlt es sich, diese fortzusetzen. * Gedenken: Überlegen Sie, wie Sie den Verstorbenen ehren und in Erinnerung behalten können.
Beachten Sie jedoch, dass sich die Anforderungen und Traditionen je nach kulturellem, religiösem und individuellem Hintergrund stark unterscheiden können. Achten Sie darauf, dass Sie die Gesetze vor Ort und die Vorlieben des Verstorbenen oder der Familie beachten.
Der Beginn einer Feuerbestattung erfolgt nach dem Tod des Verstorbenen, wobei ein Arzt den Todeszeitpunkt festhält und einen Totenschein ausstellt. Die Familie oder Angehörigen konsultieren ein Bestattungsunternehmen, um die Details der Feuerbestattung zu klären. In Kooperation mit dem Bestattungsunternehmen wird ein Krematorium ausgesucht, in dem die Einäscherung abgehalten wird. Der Verstorbene wird daraufhin für die Einäscherung vorbereitet, was Reinigung und Vorbereitung des Körpers beinhaltet. Vor oder nach der Einäscherung kann eine Trauerfeier oder ein Gottesdienst abgehalten werden. Die eigentliche Einäscherung erfolgt im Krematorium, bei dem der Körper in einem speziellen Ofen bei hohen Temperaturen verbrannt wird. Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und können auf verschiedene Arten beigesetzt werden. Die Kosten einer Feuerbestattung variieren je nach Standort und gewählten Dienstleistungen. Im Allgemeinen ist eine Feuerbestattung oft kostengünstiger als eine Erdbestattung. Die Zeitspanne vom Tod bis zur Beerdigung mit Einäscherung kann ebenfalls variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich organisatorischer und gesetzlicher Aspekte, oft kann sie nur wenige Tage betragen. Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie bitte ein ein örtliches Bestattungsunternehmen.
Manche Menschen wünschen sich bei einer Bestattung keine Blumen als Geschenk, da sie möglicherweise den Fokus eher auf andere Formen der Unterstützung und des Trostes legen möchten. Wenn Sie möchten, können Sie stattdessen Kondolenzkarten mit persönlichen Worten für die Hinterbliebenen mitbringen. Eine kleine Gabe wie eine Kerze oder ein stilvolles Trauergeschenk, das Trost spendet, kann ebenfalls passend sein. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Geste von herzlicher Anteilnahme und Respekt geprägt sein sollte, um den Hinterbliebenen in dieser schwierigen Zeit Unterstützung zu zeigen.
Die Wahl der Garderobe bei einer Trauerfeier ist eine Möglichkeit, Respekt und Wertschätzung zu zeigen. Im Sommer eignen sich helle, sanfte Farbtöne wie Weiß oder Beige, die eine ruhige Atmosphäre schaffen. Im Winter hingegen verleihen dunklere Nuancen wie Schwarz oder Dunkelblau eine würdevolle Note. Es ist ratsam, auf auffällige Muster und grelle Farben zu verzichten, um die Ernsthaftigkeit des Anlasses zu respektieren. Schlichte und zurückhaltende Kleidung ist angemessen, da sie die Stimmung der Trauer reflektiert und den Fokus auf das Gedenken lenkt.
Der Tod gehört zum Leben. Beerdigungskosten gelten deshalb üblicherweise nicht als besondere Belastung und sind daher in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme ist der Fall, dass die Beerdigungskosten höher sind als der Nachlass. Außerdem muss die Übernahme der Beerdigungskosten sittlich oder rechtlich geboten sein. Eine sittliche Verpflichtung entsteht, wenn von einer Person üblicherweise die Übernahme der Beerdiungskosten erwartet wird, etwa vom Ehemann beim Tod der Gattin oder den Kindern beim Tod eines Elternteils. Die Entscheidung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Abgerechnet werden die tatsächlichen Kosten, eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht. Dazu zählen alle Ausgaben, vom Blumenschmuck über die Kosten für die Beerdigung selbst bis zur Trauerfeier.
Die aus der Beerdigung entstanden Kosten müssen - zusammen mit weiteren außergewöhlichen Belastungen, etwas aus Krankheit, über der Grenze für die zumutbare Belastung liegen. Diese liegt, abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl, bei 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Bestattungen in Schwabach müssen sich somit nach dem Bestattungsgesetz Brandenburgs richten. Beispielsweise wird im Gesetz eine Bestattungspflicht festgelegt. Die Beerdigung darf demnach nur auf einem offiziellen Friedhof stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Urnen. Sie dürfen also in Brandenburg ebenfalls nicht im eigenen Garten bestattet werden. Auch das Verstreuen der Asche ist in Rüdersdorf bei berlin nicht möglich.
Nach brandenburger Bestattungsrecht muss zudem die Leiche innerhalb von 24 Stunden überführt werden. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Generell darf die Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Bis zur Beerdigung dürfen in Brandenburg maximal zehn Tage vergehen. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Brandenburg basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.