Krankengymnastik in Gronau (Westf.)

Treffer 1-23 von 23
      1 von 1

      Eintrag hinzufügen

      Ihre Meinung zählt.
      Ihre Meinung zählt!
      Was gefällt Ihnen gut?
      Was sollen wir verbessern?
      Jetzt Feedback geben!

      Krankengymnastik ist ein erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Da diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Als Alternative haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Jede Krankenkasse legt die entsprechenden Richtlinien individuell fest, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.

      Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik im Regelfall am besten abschätzen. Aber auch ein Allgemeinarzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Ob alt oder jung, Krankengymnastik eignet sich für alle Altersgruppen, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Gronau (Westfalen) solche Praxen gibt, siehst du hier.

      Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Gronau (Westfalen). Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr gültig. Der Zeitraum wurde von zwei auf vier Wochen verlängert.