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    • Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dar und ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten in zweiter Instanz für Sie zuständig, wenn Sie eine Beschwerde gegen eine Entscheidung vorbringen, die das Amtsgericht gefällt hat, oder Sie Berufung gegen Entscheidungen der Landgerichte einlegen. Ferner kommt das Oberlandesgericht in Strafsachen als Revisionsinstanz zum Tragen, wenn Sie die Revision von Berufungsurteilen beantragen, die im Landgericht ergingen. Auch wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen muss, weil die Staatsanwaltschaft in einem Klageerzwingungsverfahren einen ablehnenden Bescheid erteilt hat, wird diese von den Richtern am Oberlandesgericht gefällt und der Justiz genüge getan.

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