Krankengymnastik in Altenholz Klausdorf
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Versicherte einer privaten Krankenkasse zahlen erstmal dieselben Beträge wie Selbstzahlende und reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenversicherung ein. Eine Krankengymnastik-Sitzung (bis 20 Minuten) schlägt mit rund 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei gesetzlich versicherten Menschen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein Ablaufdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss, doch keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.
In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Auf der Reha oder im Krankenhaus können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Das kann, wenn nötig, aber verlängert werden.