Krankengymnastik in Altrip

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      Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

      Adressen von Praxen für Krankengymnastik in Altrip haben wir hier auf dasoertliche.de zusammengestellt. Voraussetzung, um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten. Physiotherapie ist erst seit Mitte der 1990er Jahre gebräuchlich. Vor 1994 sprach man nur von Krankengymnasten. Allerdings gehören zur Physiotherapie auch weitere Therapieformen, etwa Massagen oder die Manuelle Therapie.

      Krankengymnast ist eine nicht mehr zeitgemäße Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie der offizielle Berufstitel, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Segment der Physiotherapie ist.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Im Unterschied dazu werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.