Krankengymnastik in Ansbach

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  • Ansbach
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  • Sachsen b.Ansbach
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  • Ansbach Gem. Roden
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    Ob jung oder alt, Krankengymnastik eignet sich für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Ansbach solche Praxen gibt, siehst du hier.

    Auch andere Sportarten können helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, mindern. Wenn du bereits Beschwerden hast und nicht nur zur Vorbeugung Sport machen willst, rede erst mit deinem Facharzt darüber, was du tun kannst und was dir wirklich guttut. Mittelstädte wie Ansbach bieten dafür oft ideale Bedingungen, denn sie haben meistens schöne Laufstrecken, aktive Vereine und ein breites Angebot an Fitnessstudios. Wenn nicht, gibt es ja noch viele andere Angebote in Mittelfranken.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

    Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.