Krankengymnastik in Böhl-Iggelheim

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  • Böhl-Iggelheim
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  • Böhl Gem. Böhl-Iggelheim
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    Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist veraltet.

    Um fit zu bleiben, ist Krankengymnastik nur eine Möglichkeit. Meistens geht es dort darum, wieder gesund zu werden und Schmerzen zu reduzieren. Für deine Fitness können auch anderen Sportarten das Richtige sein. Insbesondere ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Böhl-Iggelheim bieten viele Möglichkeiten, von unterschiedlichsten Vereinen bis zu schönen Laufstrecken. Auch ein Fitnessstudio kann dir dabei helfen. Wenn du in Böhl-Iggelheim kein passendes findest, schau doch mal in einer nahegelegenen Stadt wie etwa Ludwigshafen am Rhein.

    Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Präventivangeboten wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.

    Meistens werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.

    Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.