Krankengymnastik in Büchlberg

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      Die Linderung durch Krankengymnastik bei Rückenschmerzen hat sich bewährt. In vielen Fällen ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Die Kostenerstattung fällt für solche Rückenschulen anders aus, da diese nicht auf Rezept verschrieben werden. Als Alternative haben viele Krankenkassen Programme zur Prävention und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Die konkreten Bestimmungen werden von der jeweiligen Versicherung festgelegt, sodass du am besten einmal selbst nachfragst.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Vor allem trifft es dich, wenn du wenig trainiert bist. Aber du wirst merken, dass es umso besser wird, je öfter du trainierst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

      Meistens dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Krankengymnasten und Ärzte deine Genesung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.

      Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Im Unterschied dazu werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.