Krankengymnastik in Bad Emstal
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Ehrig, Birgit Praxis für Physiotherapie
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Schon Babys kann Physiotherapie verschrieben werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger entsprechende Beschwerden haben. Außerdem kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten für ältere Menschen längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Praxen widmen sich dagegen ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Bad Emstal findest du hier.
Wurde dir Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Präventivangeboten, etwa Rückenschulen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Bad Emstal arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.