Krankengymnastik in Bad Rappenau
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Krankengymnastik74906 Bad Rappenau
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74906 Bad Rappenau
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Im Allgemeinen kann schon Säuglingen Krankengymnastik ausgestellt werden. Dass ältere Menschen häufiger behandelt werden, liegt vor allem daran, dass sie häufiger entsprechende Probleme haben. Zudem kann die Diagnoseliste bei einigen Krankheiten ab einem gewissen Alter längere Behandlungszeiten vorsehen. Einige Fachpraxen konzentrieren sich speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Adressen für Bad Rappenau findest du hier.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Therapiebedarf oft am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel bei Parkinson-Erkrankten oder nach Schlaganfällen zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Abweichend davon werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.