Krankengymnastik in Ebermannstadt

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      Krankengymnast ist eine nicht mehr aktuelle Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie die offizielle Berufsbezeichnung, mittlerweile wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Teilbereich der Physiotherapie ist.

      Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Einheiten ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In den meisten Fällen dauert eine Krankengymnastik-Sitzung 15 bis 25 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise für Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept. Bei gerätegestüzter Krankengymnastik und Physiotherapie bei Atemwegserkrankungen wie Mukoviszidose sind dagegen Einzelhandlungen von 60 Minuten Dauer die Norm. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.

      Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Doch keine Angst, meist wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.

      Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Ebermannstadt leiden viele Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.