Krankengymnastik in Emmerting

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      Der Begriff Krankengymnastik steht besonders für Behandlungen zur Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung. Dazu zählen beispielsweise Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, Muskeln zu dehnen.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Auch nach der Krankengymnastik kann man, wie nach jedem Sport, Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

      Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Genesung und können dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Ein Rezept gilt meistens für sechs Termine.

      Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.