Krankengymnastik in Flintbek

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      Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Schleswig-Holstein ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

      Auch normaler Sport kann oft helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Außerdem kann er vor verschiedensten Krankheiten wie Herzinfarkten schützen. Falls du allerdings Schmerzen hast und nicht nur zur Vorbeugung Sport machen willst, rede zuerst mit deinem Facharzt darüber, was du tun musst und was dir wirklich guttut. Gerade ländliche und kleinstädtische Gebiete wie Flintbek bieten viele Möglichkeiten, von angenehmen Laufstrecken bis zu diversen Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann dabei behilflich sein. Wenn du in Flintbek kein passendes findest, schau doch mal in Kiel.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Therapiebedarf oft am besten abschätzen. Aber auch ein Allgemeinarzt kann Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.

      Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.