Krankengymnastik in Geesthacht

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      Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Das gilt vor allem, wenn du untrainiert bist. Doch meistens wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

      In Geesthacht und dem Umland gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik ausführen dürfen. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, zuständig sind die aber meist nur für Behandlungen in der Einrichtung selbst. Um schnell eine geeignete Adresse zu finden, sind hier auf dasoertliche.de die Praxen für Physiotherapie in Geesthacht gelistet.

      Der Erfolg von Krankengymnastik bei Rückenschmerzen ist gut belegt. Nicht selten kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Die Kostenerstattung fällt für solche Rückenschulen anders aus, denn sie werden nicht auf Rezept verschrieben. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept ausgestellt wurde. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenkasse beantworten.