Krankengymnastik in Gründau

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  • Gründau
    PLZ 6358.
    0605.
  • Hain-Gründau Gem. Gründau
    PLZ 63584
    06058
  • Mittel-Gründau Gem. Gründau
    PLZ 63584
    0605.
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    Krankengymnastik ist eine bewährte und anerkannte Methode bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen kann eine Stärkung der Rückenmuskulatur die Schmerzen spürbar verringern. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Hessen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigstes Glied. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.

    Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Sollte dies nicht genügen, kann ein neues Rezept ausgestellt werden.

    Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei gerätegestützter Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen. Weil Atemwegs-Krankengymnastik vor allem bei Mukoviszidose und Krankheiten mit vergleichbaren Schädigungen eingesetzt wird, wird sie auch als KG-Muko abgekürzt.