Krankengymnastik in Großmehring
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Therapiezentrum Großmehring
PhysiotherapieIngolstädter Str. 20
85098 GroßmehringFehn Klaus
KrankengymnastikIngolstädter Str. 20
85098 Großmehring
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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Großmehring. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist veraltet.
Krankengymnastik darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium Voraussetzung. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Großmehring findest du hier bei dasoertliche.de.
In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte das nicht genügen, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.
Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und anderen Präventivangeboten gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Abweichend davon werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.