Krankengymnastik in Hausach
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Heindl Juliane
KrankengymnastikHauptstr. 2
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Laub Andreas
PhysiotherapieKlosterplatz 9
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Oetzel Judith
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77756 HausachKrankengymnastik | Physiotherapie | Massage | Myoreflextherapie nach Dr. Mosetter | Fußreflexzonentherapie-
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Hauer Diana
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Heindl Juliane Krankengymnastikpraxis
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Behandlungen gemeint, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei anderen körperlichen Einschränkungen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen reduzieren sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin beispielsweise die Muskeln dehnt.
Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Hausach arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.