Krankengymnastik in Heppenheim (Bergstraße)
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KrankengymnastikHarzstr. 1
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Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss, doch das ist nicht mehr aktuell.
Bei Krankengymnastik auf Rezept überimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und vergleichbaren Präventivangeboten gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Krankengymnastik ist ein Segment der Physiotherapie, so wie Hessen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Oft dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Entwicklung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.