Krankengymnastik in Hochdorf b Plochingen
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Krankengymnastik beinhaltet in der Regel Übungen und Aktivitäten, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Dazu zählen beispielsweise Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Es gibt aber auch passive Techniken, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.
Meistens werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Schwere der Einschränkungen und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die normalerweise ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Baden-Württemberg. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.