Krankengymnastik in Königsbach-Stein

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  • Königsbach Gem. Königsbach-Stein
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    Auf dasoertliche.de sind zahlreiche Kontakte für Krankengymnastik-Praxen in Königsbach-Stein für Sie gelistet. Um Krankengymnastik durchführen zu dürfen, ist eine Ausbildung zum Physiotherapeuten erforderlich. Erst ab 1994 wurden die damals noch als Krankengymnasten bezeichneten Fachkräfte zu Physiotherapeuten umbenannt. Weitere Therapieformen gehören außerdem zur Physiotherapie, so zum Beispiel Massagen oder die Manuelle Therapie.

    Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

    Krankengymnastik ist ein erfolgreiches und bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Nicht selten ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Gegen die Schmerzen kann Krankengymnastik auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Viele Krankenkassen bieten Präventionsprogramme, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.

    Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In den meisten Fällen dauert eine Krankengymnastik-Einheit rund 20 Minuten. Das gilt sowohl für die "normale Krankengymnastik", beispielsweise nach einer Rücken-OP als auch bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Mukoviszidose oder ähnlichen Atemwegserkrankungen sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend fällt die Zuzahlung in beiden Fällen höher aus.