Krankengymnastik in Kastellaun
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Mit Krankengymnastik sind vor allem Therapieformen gemeint, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Deshalb wird sie häufig von Ärzten verschrieben. Dazu gehören unter anderem Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Es gibt aber auch passive Methoden, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.
Wie bei jedem Muskeltraining kann Krankengymnastik Muskelkater verursachen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es physische Beschwerden gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Kastellaun solche Praxen gibt, siehst du hier.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Hin und wieder hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist veraltet. Der Zeitraum wurde um 14 Tage verlängert.