Krankengymnastik in Kröppen
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Die Bezeichnung Krankengymnastik steht besonders für Aktivitäten und Übungen zur Beweglichkeitsverbesserung und Schmerzminderung. Dazu zählen beispielsweise Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Ergänzend dazu gibt es passive Techniken, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Rheinland-Pfalz. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von zwei auf vier Wochen erhöht.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Die Zahl der Therapie-Stunden ist von der Schwere der Beeinträchtigung und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.