Krankengymnastik in Lampertheim

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      Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

      Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Doch fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.

      Die Zahl der Behandlungen ist von der Schwere der Beeinträchtigung und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Üblich sind zunächst sechs Termine, die meistens ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

      28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Doch das ist nicht mehr aktuell.