Krankengymnastik in Nersingen

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      28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Nersingen. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss, doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

      In Nersingen und in Ulm gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik anbieten. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, welche aber meistens nur für die Patienten dieser Einrichtungen zuständig. Welche Praxen es in Nersingen gibt, liest du hier bei dasoertliche.de.

      Auch andere Sportarten können helfen, "Volkskrankheiten" wie Rückenschmerzen vorzubeugen. Zusätzlich kann er das Risiko zahlreicher Leiden, einschließlich Herzinfarkten, mindern. Wenn du bereits Beschwerden hast und nicht nur vorbeugend Sport machen willst, rede erst mit deinem Arzt darüber, was du tun kannst und welcher Sport dir wirklich guttut. Gerade kleinstädtische und ländliche Gebiete wie Nersingen bieten viele Möglichkeiten, von angenehmen Laufstrecken bis zu verschiedensten Vereinen. Auch ein Fitnessstudio kann eine gute Wahl sein. Wenn du in Nersingen kein passendes findest, schau doch mal in einer anderen Stadt im Landkreis Neu-Ulm.

      Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Nersingen arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.