Krankengymnastik in Pöttmes
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Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Chirurgen nach einer Operation, einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik meist am besten abschätzen. Aber auch ein Allgemeinarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen.
Krankengymnast ist eine nicht mehr zeitgemäße Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie der offizielle Berufstitel, heute wird sie dagegen nicht mehr verwendet, da Krankengymnastik ein Unterbereich der Physiotherapie ist.
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Pöttmes. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig. Der Zeitraum wurde von zwei auf vier Wochen verlängert.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Pöttmes leidet nach einer Studie der AOK rund jeder Dritte an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.