Krankengymnastik in Pfreimd

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      Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage, also auch in Pfreimd. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist nicht mehr gültig. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von 14 auf 28 Tage verlängert.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

      Mit Krankengymnast und Physiotherapeut ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist die Bezeichnung Physiotherapeut auch tatsächlich treffender.

      Oft dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Krankengymnasten und Ärzte deine Genesung überwachen und dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Ein Rezept gilt meistens für sechs Termine.

      Rezepte werden oft für sechs Termine Krankengymnastik ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Meistens dauern Krankengymnastik-Sitzungen rund 20 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise bei Parkinson oder nach einem Schlaganfall. Bei Atemwegserkrankungen, vor allem bei einer Mukoviszidose, sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Daher ist auch die Zuzahlung je Einheit in diesen beiden Fällen höher.