Krankengymnastik in Ratekau

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        • Krüger, Henning Praxis für Krankengymnastik und manuelle Therapie

          Krankengymnastik

          Auguststr. 2
          23611 Bad Schwartau

        • Standardtreffer
        • MASSAGEplus Ihre Praxis, B. Menze

          Krankengymnastik

          Jürgen-Glüe-Koppel 3
          23626 Ratekau

        • PHYTH Praxis für Physiotherapie, Hilberer Stephan

          Krankengymnastik

          Ernst-Abbe-Str. 2
          23626 Ratekau

        • Praxis für Physiotherapie Katrin Westphal

          Krankengymnastik

          Bäderstr. 26
          23626 Ratekau

        • Therapie und Trainingszentrum Czesnel

          Krankengymnastik

          Sarkwitzer Str. 29
          23689 Pansdorf - Pansdorf

        • Tressel Katja

          Krankengymnastik

          Cesar-Klein-Str. 79
          23689 Pansdorf - Pansdorf

        • Physiotherapie Praxis Jörg Kramer

          Physiotherapie

          Dorfstr. 3
          23611 Sereetz

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        Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu reduzieren. Sie wird beispielsweise nach Schlaganfällen eingesetzt, um die Bewegungsabläufe bei den Betroffenen zu reaktivieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Rücken- oder Knieschmerzen kann sie helfen. Oft wird gezielt die Muskulatur in bestimmten Körperpartien aufgebaut, um Schmerzen zu vermeiden.

        28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das legt die Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Ratekau. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Aber diese Regelung ist nicht mehr aktuell.

        Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.

        Die Zahl der Behandlungen ist von der Schwere der Beeinträchtigungen und der Geschwindigkeit der Regeneration abhängig. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

        Im Normalfall werden höchstens zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Anwendungen gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt inhaltlich begründet werden, ist aber möglich.