Krankengymnastik in Reiskirchen
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Krankengymnastik Reha Rühl
KrankengymnastikSiemensstr. 12
35447 ReiskirchenReha | Krankengymnastik- Standardtreffer
Kraushaar Martina Krankengymnastikpraxis
KrankengymnastikAm Bahnhof 9
35447 Reiskirchen - EttingshausenPhysiotherapie Spuck Physiotherapie
PhysiotherapieJahnstr. 30
35447 Reiskirchen
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Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Behandlungen, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei anderen körperlichen Problemen Schmerzen reduzieren und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln mobilisiert.
Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Reiskirchen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden muss. Doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Reiskirchen solche Praxen gibt, siehst du hier.
Oft dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Genesung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Behandlungen.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verordnet wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und anderen Vorsorgeleistungen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.