Krankengymnastik in Schwarzenbach a.d.Saale
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Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Bei Rückenschulen und anderen vorbeugenden Leistungen gelten aber andere Richtlinien. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenkassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Bedarf an Krankengymnastik am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Wie bei jeder Art von Sport kannst du auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das gilt vor allem für untrainierte Menschen. Du wirst aber merken, es wird umso besser, je häufiger du bei der Physiotherapie warst. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Krankengymnastik kann in vielen Fällen maßgeblich dazu beitragen, Schmerzen zu mindern und Beweglichkeit wiederherzustellen. Nach Operationen ist sie oft eine unverzichtbare Unterstützung, um die Beweglichkeit wiederherzustellen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das zielgerichtete Training der Muskulatur kann zum Beispiel dazu beitragen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
Privatversicherte zahlen erstmal dieselben Beträge wie Selbstzahlende und reichen die Rechnung später bei ihrer Krankenversicherung ein. Eine Krankengymnastik-Sitzung von 15 bis 20 Minuten kostet ungefähr 45 Euro. Diese Kosten können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt dafür ein Rezept ausgestellt hat. Welche weiteren Leistungen die Krankenversicherung übernimmt, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.