Krankengymnastik in Schwirzheim
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Hockertz Martina Krankengymnastik
KrankengymnastikZum Weiher 20
54597 Schwirzheim
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Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Oft dauert eine Behandlung mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Genesung und können dir sagen, wie lange es noch dauert. Eine Dauer von mehreren Wochen ist jedoch normal. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Termine.
Muskelkater nach körperlicher Beanspruchung ist nichts Ungewöhnliches, da ist die Krankengymnastik keine Ausnahme. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber du wirst sehen, dass es umso besser wird, je öfter du bei der Krankengymnastik warst. Das gilt nicht nur für den Muskelkater, sondern auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Schwirzheim leiden zahlreiche Menschen an Rückenschmerzen. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.