Krankengymnastik in Troisdorf

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      In Troisdorf und dem Umland gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die Krankengymnastik anbieten dürfen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, zuständig sind die aber meist nur für Behandlungen in der Einrichtung selbst. Damit Sie die passende Praxis für sich finden, sind hier auf dasoertliche.de die Adressen und Kontakte für Sie gelistet.

      Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Troisdorf solche Praxen gibt, siehst du hier.

      Ärzte haben für Krankengymnastik nur ein limitiertes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer wer die Kriterien für Bewegungstherapie erfüllt. Speziell nach Unfällen oder bei Bandscheibenvorfällen ist sie sinnvoll. Bei Rückenproblemen kann statt einer Einzelbehandlung eine Gruppentherapie sinnvoll sein. Für Rückenschulen ist nicht immer ein Rezept nötig, damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt. Frage deinen Arzt, welcher Sport als Alternative infrage kommt. Bei Rückenschmerzen etwa bieten viele Fitnessstudios gute Angebote. Bei anderen Beschwerden können sogar Spaziergänge helfen. Eine Mittelstadt wie Troisdorf bietet meistens beide Möglichkeiten. Deneben kann man Krankengymnastik auch selbst bezahlen. Für Rückenschulen und andere vorbeugende Maßnahmen bieten viele AOK, HEK und Co oft spezielle Programme. Lies dir dazu am besten die Informationen auf der Webseite deiner Krankenkasse durch.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

      Für bestimmte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung besondere Krankengymnastik-Formen vor. Das sind insbesondere die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko), die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS) und die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Dagegen werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.