Krankengymnastik in Waldshut-Tiengen

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    Krankengymnastik ist ein bewährtes Mittel bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein zentraler Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Ärzte können Krankengymnastik auf Rezept verschreiben. Viele Krankenkassen übernehmen aber auch ohne Rezept die Kosten für Rückengymnastik und Rückenschule, meistens sogar 80 bis 100 Prozent.

    Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

    Krankengymnastik als physiotherapeutischer Teilbereich darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie nötig. Bestimmte Behandlungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeführt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Waldshut-Tiengen findest du hier bei dasoertliche.de.

    Pro Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Anwendungen. Falls nötig, kann die Therapie verlängert werden.

    Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.