Krankengymnastik in Wedemark

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      Vier Wochenbleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber diese Frist ist nicht mehr aktuell.

      Krankengymnastik ist eine bewährte Praxis bei Rückenschmerzen. In vielen Fällen ist alleine die Stärkung der Rückenmuskulatur ein ausschlaggebender Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Auch vorbeugend kann Krankengymnastik gegen Rückenschmerzen helfen. Weil diese Rückenschulen ohne Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Viele Krankenkassen bieten Programme zur Prävention, bei denen diese einen Großteil oder sogar alle Kosten übernehmen, auch wenn kein Rezept vorliegt. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenversicherung beantworten.

      Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Wedemark solche Praxen gibt, siehst du hier.

      Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.

      Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.