Krankengymnastik in Wuppertal Cronenberg
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28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung und gilt für alle Bundesländer. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss, doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Nordrhein-Westfalen ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Entscheidend ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Wuppertal solche Praxen gibt, siehst du hier.
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Der Rücken kann nicht nur durch körperliche Arbeit, sonder auch durch das stundenlange Sitzen am Schreibtisch beschädigt werden. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur die Krankenkasse geben.